Alle sind sich einig: GIFs machen das Internet ein bisschen lustiger. Ob man diese nun GIF mit weichem «G» oder «Tschiff» ausspricht, da ist das Internet so uneinig wie Kleinkinder bei der Verteilung von Kuchenstücken.
Doch darf man GIFs uneingeschränkt nutzen – auch kommerziell? Wir sind dieser Frage nachgegangen und teilen unsere Recherche mit dir in diesem Blogbeitrag.
Was sind GIFs?
GIF steht für «Graphics Interchange Format» und ist ein eigenes Dateiformat. Im Vergleich zu anderen Bildformaten, sind GIFs in der Regel animiert. Sie sind also weder ein statisches Bild noch ein Video – sie sind kurze Ausschnitte, die in der Regel in einer Endlosschleife abgespielt werden. GIFs werden meist wie Emojis verwendet – man sucht sich ein GIF, welches am besten zur Situation passt.
Was für Rechte muss ich beim Nutzen von GIFs berücksichtigen?
GIFs werden bis anhin analog zu Bildern behandeln. In anderen Worten: Es gilt das, was auch bei der Verwendung von Bildern gilt. Was dies im letzten Detail bedeutet (vor allemauch in der Schweiz) ist bis heute nicht genau geklärt. Doch, was wissen wir sicher?
Als Erstes stellt sich die Frage, ob ein Urheberrecht, ein Markenrecht oder ein Persönlichkeitsrecht verletzt sein könnte. GIFs zeigen oft prominente Personen, wie Schauspieler:innen und Sänger:innen – in anderen Worten sind das Personen des öffentlichen Lebens.
Aus Sicht des Persönlichkeitsschutzes stellt die Verwendung von GIFs mit prominenten Personen mindestens bei privater Nutzung grundsätzlich kein Problem dar. Öffentliche Personen müssen sich weitreichende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht (Fotos, Filmaufnahmen, etc.) gefallen lassen. Vor allem, wenn die verwendeten Aufnahmen für die GIFs aus öffentlichen Auftritten oder aus Filmen stammen, sollte dies kein Problem darstellen. Hingegen ist bei kommerzieller Nutzung eher Vorsicht geboten.
Im nächsten Schritt geht es um das Urheberrecht. Hier ist die Antwort bereits nicht mehr so klar. Vor allem, wenn es sich um Filmausschnitte von Spielfilmen oder Serien handelt. Denn diese sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Das heisst, dass die Verwendung eine entsprechende Lizenz voraussetzen würde. In Amerika und Grossbritannien gilt die sogenannte «Fair Use» Doktrin, wonach solche «Bildzitate» für Eigenwerte in gewissem Umfang verwendet werden dürfen. In Europa ist dies deutlich strikter bzw. auf andere Art geregelt, vor allem bei kommerziellem Gebrauch. So hat zum Beispiel der deutsche Bundesgerichtshof für Standbilder aus Filmen festgehalten, dass diese ungeachtet ihrer Werkqualität als Lichtbilder dem Leistungsschutzrecht unterstehen. Dies bedeutet, dass der Rechteinhaber an einem Film in Deutschland die unlizenzierte Verbreitung einzelner Screenshots - und damit erst recht GIFs, die mehrere Bilder enthalten - unterbinden und gegebenenfalls Schadensersatz fordern kann.
Wie ist die Verwendung von GIFs bei der Datenbank GIPHY geregelt?
Bei der Verwendung von GIFs über eine Datenbank - wie zum Beispiel Giphy - könnte man meinen, dass die Verwendung keine rechtliche Gefahr mit sich bringt. Grundsätzlich würde man erwarten, dass die Datenbank darum besorgt ist, die entsprechenden Lizenzen einzuholen. Dies trifft allerdings nicht immer zu - oder es besteht noch Nachholbedarf. Folglich kann man sich nicht darauf verlassen, dass die Nutzung rechtlich zulässig ist. Es ist unabdingbar, die anwendbaren Lizenzbedingungen vorgängig zu prüfen. Damit bleibt es in der Verantwortung der Nutzer:innen, dass mit dem GIF keine (Urheber-) Rechte Dritter verletzt werden.
Und das bringt uns gleich zum nächsten Punkt: Bei Giphy können Nutzer:innen GIFs selbst hochladen. Um das damit verbundene Risiko zu minimieren, schiebt Giphy die Verantwortung für die notwendigen Urheberrechte den Nutzer:innen, die die GIFs hochladen, zu:
Art. 5 der GIPHY User Terms of Service; "You agree not to, and shall not allow anyone else to, submit any content or otherwise take any action that (i) infringes any patent, trademark, trade secret, copyright, right of publicity, right of privacy or other right of any other person or entity."
Dies bedeutet, dass sich die Nutzer:innen verpflichten, keine Inhalte hochzuladen, welche Drittrechte verletzen.
Gleichzeitig schliesst Giphy jegliche Haftung für die Verwendung der Inhalte auf der Plattform aus.
Art. 8 der GIPHY User Terms of Service; "We make no representations concerning any content contained in or accessed through the Services, and we will not be responsible or liable for the accuracy, copyright compliance, legality or decency of material contained in or accessed through the Services."
Entsprechend kann man gerade nicht davon ausgehen, dass die Nutzung zulässig ist.
Zusätzlich schliesst Giphy die kommerzielle Nutzung der GIFs aus:
Art. 4 der GIPHY User Terms of Service; "… nor shall you sell, license, rent, or otherwise use or exploit any content for commercial use…"
Mit anderen Worten: Giphy darf nur für persönliche und nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Fazit zur kommerziellen Verwendung von GIFs
Aus rechtlichen Gründen ist bei der Nutzung von GIFs für kommerzielle Zwecke auf Social Media Vorsicht geboten – insbesondere bei GIFs aus der Datenbank Giphy. Bei der Verwendung müsste man herausfinden, ob die Ersteller:innen über die notwendigen Lizenzen verfügen, was fast unmöglich ist. Bei privaten Erstellern ist davon auszugehen, dass diese meist keine Lizenzen eingeholt haben. Wenn die GIFs jedoch zum Beispiel von Filmstudios selbst erstellt werden, um die Popularität der eigenen Produktion zu steigern, und diese dann zur freien Verfügung gestellt werden, wäre der Gebrauch bedenkenlos.
Fazit vom Fazit: Für private Zwecke wie beispielsweise in Chats können die GIFs verwendet werden. Für kommerzielle Zwecke gilt «Better safe than sorry!»
Quellen:
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